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Waffensachkunde

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Wir bieten die staatlich anerkannte Prüfung zur Waffensachkunde gem. § 7 WaffG an. Der Unterricht und das Handhabungstraining werden so durchgeführt, dass der Teilnehmer sowohl in Theorie, als auch in der Praxis die Grundlagen für den sicheren Umgang mit Waffen erhält , so wie die Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Waffensachkundeprüfung

Lernziel
Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs <<<Personenschutzfachkraft>>>
verfügen Sie über die Voraussetzungen, Einsätze in allen Bereichen der Sicherheitsdienstleistung auszuführen. Hierzu zählen neben dem mittelbaren und unmittelbaren Personenschutz auch der qualifizierte Objekt­.- und/ oder Veranstaltungsschutz sowie die Sicherung von Geld­ und Werttransporten.

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Zielgruppe:
Mitarbeiter im Sicherheitsdienst sind allgemein nicht verpflichtet, zusätzlich eine Waffensachkundeprüfung abzulegen,
da in vielen Einsatzbereichen diese Zusatzprüfung nicht erforderlich ist. In manchen Bereichen ist jedoch eine besondere Schutzmaßnahme notwendig und eine Waffensachkundeprüfung unumgänglich, um die Berufstätigkeit im vollsten Umfang ausüben zu können.  Beim Personenschutz oder bei der Bewachung von wertvollen Objekten (z.B. Geldtransporter & co.) ist der Umgang mmit einer Waffe unausweichlich.

Teilnahmevoraussetzung:
Ein eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis ist erforderlich.
IHK-Sachkundeprüfung gemäß § 34a der Gewerbeordnung
Sie müssen volljährig und die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung ( §5, §6 Waffengesetz) besitzt.

Theoretischer Unterricht

Erwerben und Überlassen von Waffen

Waffengesetz und Rechtsgrundlagen

Schusswaffen und Munition

Führen von Waffen

Anzeigepflichten

Praktischer Unterricht

Kenntnisse verschiedener Schusswaffen und Munition

Sichern und Entsichern von Schusswaffen
Be- und Entladen von Schusswaffen

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