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Personenschutz - Begleitschutz
Bodyguard

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Personen- bzw. Begleitschutz bedeutet, die körperliche und geistige Unversehrtheit einer Person zu gewährleisten. Jede Person kann in eine Situation geraten, in der Personen- bzw. Begleitschutz die einzige und schnellste Lösung ist. Dies sollte nur von ausgebildetem Personal durchgeführt werden..

Zielgruppe:
Personen mit praktischen Erfahrungen und Vorkenntnissen aus der Sicherheitsbranche/ Interessierte Quereinstieger in die Sicherheitsbranche.

Teilnahmevoraussetzung:

• Körperliche und mentale Leistungsfähigkeit
• Lupenreines polizeiliches Führungszeugnis
• Medizinische Unbedenklichkeitserklärung
• Angemessenes und sicheres Auftreten
• Motivation und Leistungswillen
• Alter mind. 18 Jahre

Inhalt:
Theoretischer Unterricht
• Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung und Prüfung gem. § 7WaffG
• Sachkundevorbereitung § 34 a GewO mit Prüfung bei der IHK
• Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV)
• Personenschutzdienstkunde und -maßnahmen
• Personenschutzfachkunde Theorie und Praxis
• Kriminologie, Kriminalistik, Kriminaltechnik
• Sicherheitsanalysen und Schutzkonzepte
• Observations- und Aufklärungstechnik
• Rahmenlehrplan FSS oder MSS
• Waffenlose Selbstverteidigung
• Umgang mit der Schutzperson
• Brandschutzbeauftragten
• Sicherheitsfahrtraining
• Veranstaltungsschutz
• Betriebssanitäter
• Dienstkunde










 

Praktischer Unterricht
• Schusswaffenausbildung (Theorie & Trockentraining)
• Waffensachkunde nach § 7 WaffG
• praktische Übung

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